Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.07.2018 - 15 ZB 18.30134 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 4
Einzelfall einer Ablehnung der Zulassung der Berufung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung eines georgischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter
- rewis.io
Einzelfall einer Ablehnung der Zulassung der Berufung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
Asylrecht (Georgien); Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätzliche Bedeutung; Asylrecht - rechtsportal.de
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
Anerkennung eines georgischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 20.09.2017 - B 1 K 17.30608
- VGH Bayern, 11.07.2018 - 15 ZB 18.30134
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 07.04.2017 - 15 ZB 17.30355
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der Divergenz
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 15 ZB 18.30134
Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4;… B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 14.09.2017 - 11 ZB 17.31124
Darlegungsanforderungen an den Zulassungsantrag im asylrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 15 ZB 18.30134
Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).